Allgemeine Geschäftsbedingungen
Auf dieser Seite finden Sie die Vertragsbedingungen der Commerzbank Aktiengesellschaft und ihrer ausländischen Niederlassungen.
Vertragsbedingungen der Commerzbank AG
Vertragsbedingungen der internationalen Filialen und Tochtergesellschaften
Filiale Benelux | |
Filiale Bratislava |
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Filiale Dubai | |
Filiale London | |
Filiale Mailand | |
Filiale Madrid / Filiale Barcelona | |
COMMERZBANK (EURASIJA) AO, Moskau / St. Petersburg | |
Filiale Paris | |
Filiale Prag |
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Niederlassung Wien | |
Zweigniederlassung Zürich |
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Filiale Hongkong | |
Filiale Peking | |
Filiale Shanghai | |
Filiale Singapur |
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Filiale Tokio |
Filiale New York |
Weitere Vertragsbedingungen
Datenfernübertragung & Datenträgeraustausch |
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Aval | |
Bargeldver- und entsorgung (SafeBag) | |
E-Learnings | |
Finanzinformationen | |
Firmenkundenportal | |
Internationales Firmenkundenportal | |
Kartenbedingungen |
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Live Confirm, Live Trader, Wertpapier Online |
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Point of Sale |
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SWIFT | |
Zahlungsverkehr |
Der maximale Betrag für eine SEPA-Echtzeitüberweisung beträgt 100.000,–– EUR je Einzelauftrag. Das Zahlverfahren kann für Firmenkunden aktuell als Sammlereinreichung über EBICS genutzt werden. |
Datenübermittlung
Datenübermittlung zwischen der Commerzbank AG, ihren ausländischen Niederlassungen und ihren konzernangehörigen Gesellschaften
Die Commerzbank AG, ihre ausländischen Niederlassungen und ihre konzernangehörigen Gesellschaften arbeiten im Interesse einer umfassenden Beratung und Betreuung ihrer Kunden eng zusammen.
In diesem Zuge übermitteln sich die Commerzbank AG sowie ihre ausländischen Niederlassungen und ihre konzernangehörigen Gesellschaften gegenseitig Daten für die Aufnahme und Durchführung der Beratung und Betreuung ihrer Kunden zur Datenverarbeitung und Nutzung bzw. stellen sich derartige Daten zum elektronischen Abruf bereit, sofern der Kunde eine entsprechende Einwilligung dazu erteilt oder eine andere Rechtsgrundlage dafür besteht.
Die an der Datenübermittlung beteiligten ausländischen Niederlassungen und konzernangehörigen Gesellschaften der Commerzbank AG sind:
Brasilien |
Commerzbank Brasil S.A. Banco Múltiplo Avenida Dr. Chucr Zaidan, 1240 CEP 04711 – 130 São Paulo – SP Brazil |
China |
Commerzbank AG Filiale Peking Suite 2502 East Tower, Twin Towers B-12 Jianguomenwai Dajie Chaoyang District Peking 100022 Commerzbank AG Filiale Shanghai 37F, Shanghai World Financial Center 100 Century Avenue Shanghai 200120 |
Costa Rica |
Commerz Trade Services S.A. Boulevard Multiplaza San Rafael de Escazu, Costa Rica |
Frankreich |
Commerzbank AG Filiale Paris 86 Boulevard Haussmann 75008 Paris |
Großbritannien |
Commerzbank AG Filiale London 30 Gresham Street London EC2P 2XY |
Hongkong |
Commerzbank AG Filiale Hongkong 15th Floor, Lee Garden One, 33 Hysan Avenue, Causeway Bay, Hong Kong |
Italien |
Commerzbank AG Filiale Mailand Corso Europa 2 20122 Mailand |
Japan |
Commerzbank AG Filiale Tokio Atago Green Hills MORI Tower 40F 2-5-1 Atago, Minato-Ku Tokio 105-6240 |
Luxemburg |
Commerzbank AG Filiale Luxemburg 25, rue Edward Steichen L-2540 Luxemburg |
Malaysien |
Commerz Trade Services Sdn. Bhd. Level 13, Tower 3, Avenue 7 59200 Kuala Lumpur Malaysia |
Benelux |
Commerzbank AG Benelux Branch Claude Debussylaan 24 1082 MD Amsterdam |
Österreich |
Commerzbank AG Niederlassung Wien Hietzinger Kai 101-105 1130 Wien |
Polen |
CERI International Sp. z o.o. ul. Traktorowa 148/158 91-204 Łódź Polen mBank SA ul. Senatorska 18, 00-950 00-950 Warschau |
Russland |
Commerzbank (Eurasija) SAO Filiale Moskau Kadashevskaya naberezhnaya, 14/2 119017 Moskau Commerzbank (Eurasija) SAO Filiale St. Petersburg 3rd Line of Vasilievsky Island 62 Lit. A 199178 St. Petersburg |
Schweiz |
Commerzbank AG Zweigniederlassung Zürich Pelikanplatz 15 8034 Zürich |
Singapur |
Commerzbank AG Filiale Singapur 71 Robinson Road, #12-01 Singapur 068895 |
Slowakei |
Commerzbank AG Filiale Bratislava Rajská 15/A 81108 Bratislava |
Spanien |
Commerzbank AG Filiale Madrid Paseo de la Casrellana 110 28046 Madrid Commerzbank AG Filiale Barcelona Consell de Cent 357-359 08007 Barcelona |
Tschechische Republik |
Commerzbank AG Filiale Prag Jugoslávská 1 12021 Prag |
Ungarn |
Commerzbank Zrt. Széchenyi rakpart 8 1054 Budapest |
Vereinigte Arabische Emirate |
Commerzbank AG DIFC Branch Gate Village 05, Suite 11-14, 4th Floor Dubai International Financial Center Dubai, United Arab Emirates |
Vereinigte Staaten von Amerika |
Commerzbank AG Filiale New York 225 Liberty Street New York, NY 10281-1050 |
Factoring |
CommerzFactoring GmbH Große Bleiche 35 - 39 55116 Mainz |
Real Estate, Assets, Leasing |
Commerz Real AG Friedrichstraße 25 65185 Wiesbaden |
Grenzüberschreitende Übermittlung personenbezogener Daten
Unter Umständen werden personenbezogene Daten zwischen unseren Niederlassungen und konzernangehörigen Gesellschaften grenzüberschreitend ausgetauscht und beim jeweiligen Empfänger verarbeitet. Dies erfolgt auf der Grundlage der DSGVO bzw. der jeweiligen lokalen Rechtsgrundlage und soweit zur Herstellung eines angemessenen Datenschutzniveaus erforderlich der nachfolgenden Datenverarbeitungs- und Garantievereinbarung („Data Processing and Guarantee Agreement“).
Data Processing and Guarantee Agreement Einlagensicherung
Seit 1998 existiert die „Entschädigungseinrichtung deutscher Banken GmbH“ als gesetzliche Entschädigungseinrichtung für den Bereich der privaten Banken und Bausparkassen mit Sitz in Deutschland. Die Sicherungsgrenze dieser Einrichtung, der auch die Commerzbank Aktiengesellschaft angehört, beträgt Euro 100.000 pro Einleger, unabhängig davon auf welche Währung die Einlagen lauten. Wenn die Einlage mit bestimmten Lebensereignissen zusammenhängt, wie etwa dem Verkauf einer privat genutzten Wohnimmobilie, einer Heirat oder einer Abfindung für Arbeitnehmer, beträgt die Sicherungsgrenze für mindestens sechs Monate nach der Einzahlung Euro 500.000 pro Einleger.
Daneben ist die Commerzbank Aktiengesellschaft Mitglied des Einlagensicherungsfonds des Bundesverbandes deutscher Banken e.V. (BdB), einer privatrechtlichen, staatlich nicht beaufsichtigten Einrichtung der privaten Banken. Der Einlagensicherungsfonds fungiert als Anschlussdeckung zur gesetzlichen Entschädigungseinrichtung bis zu der nach seinen Statuten festgelegten Sicherungsgrenze. Sowohl die gesetzliche Entschädigungseinrichtung als auch der Einlagensicherungsfonds sichert auch Einlagen bei rechtlich unselbständigen Niederlassungen der Commerzbank Aktiengesellschaft im Ausland ab.
Die Sicherungsgrenze je Gläubiger beträgt bis zum 31. Dezember 2019 20 %, bis zum 31. Dezember 2024 15 % und ab dem 1. Januar 2025 8,75 % der Eigenmittel im Sinne von Art. 72 CRR der Bank. Für Einlagen, die nach dem 31. Dezember 2011 begründet oder prolongiert werden, gelten, unabhängig vom Zeitpunkt der Begründung der Einlage, die jeweils neuen Sicherungsgrenzen ab den vorgenannten Stichtagen. Für Einlagen, die vor dem 31. Dezember 2011 begründet wurden, gelten die alten Sicherungsgrenzen bis zur Fälligkeit der Einlage oder bis zum nächstmöglichen Kündigungstermin.
Auf der Basis des festgestellten Jahresabschlusses zum 31. Dezember 2019 beträgt die aktuelle Sicherungsgrenze derzeit je Gläubiger
EUR 3.983.850.000.
Bis zu diesem Betrag sind sicherungsfähige Verbindlichkeiten durch den Einlagensicherungsfonds für jeden berechtigten Kunden gesichert. Rücklieferungsverpflichtungen aus Wertpapierleihegeschäften und Verbindlichkeiten aus Wertpapierpensions- bzw. Repogeschäften sind nicht gesichert.
Der Einlagensicherungsfonds sichert Guthaben, die sich im Rahmen von Bankgeschäften aus Beträgen, die auf einem Konto verblieben sind, oder aus Zwischenpositionen ergeben und die nach den geltenden Bedingungen von der Bank zurückzuzahlen sind. Dies umfasst Sicht-, Termin- und Spareinlagen einschließlich Namenspapiere wie z.B. auf den Namen lautende Sparbriefe und zwar unabhängig von deren Währung. Nicht geschützt sind Inhaberschuldverschreibungen, Inhabereinlagenzertifikate, Genussscheine, nachrangige Verbindlichkeiten sowie Einlagen von Kreditinstituten, Finanzinstituten, Wertpapierfirmen und Gebietskörperschaften.
Seit dem 1. Oktober 2017 unterliegen Schuldscheindarlehen und Namensschuldverschreibungen, die von Unternehmen, institutionellen Anlegern und halbstaatlichen Stellen erworben werden, nicht mehr dem Schutzumfang des freiwilligen Einlagensicherungsfonds. Für Papiere, die vor dem 1. Oktober 2017 erworben wurden, gilt ein Bestandsschutz. Ab dem 1. Januar 2020 erworbene Einlagen von Unternehmen, institutionellen Anlegern und halbstaatlichen Stellen mit einer Laufzeit von über 18 Monaten werden nicht mehr durch den freiwilligen Einlagensicherungsfonds geschützt. Auch hier gilt der Bestandsschutz für Einlagen, die vor dem 1. Januar 2020 getätigt wurden. Natürliche Personen und Stiftungen sind von diesen Einschränkungen nicht betroffen.
Wegen weiterer Einzelheiten des Sicherungsumfangs verweisen wir auf § 6 des Statuts der Einlagensicherungsfonds, das wir auf Verlangen zur Verfügung stellen.
Für Rückfragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung; ausführliche Informationen zu dem Einlagensicherungsfonds, insbesondere häufig gestellte Fragen, finden Sie auf der Website des Einlagensicherungsfonds: https://einlagensicherungsfonds.de/. Dort können Sie auch die jeweils aktuelle Sicherungsgrenze und das Statut des Einlagensicherungsfonds direkt abfragen. Informationen zu beiden Sicherungssystemen finden Sie auf der Website des Bundesverband deutscher Banken e.V.: https://bankenverband.de/ und auf http://einlagensicherung.de/.
Archiv
Stand 13.01.2018 |
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Stand 26.06.2017 |
Stand 30.09.2016 |
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Stand 01.09.2016 |
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Stand 01.02.2016 |
Stand 15.7.2014 | |
Stand 01.06.2014 |
Stand 15.11.2013 |
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Stand 25.03.2013 | |
Stand 09.07.2012 |
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