Herausforderung: Wer folgt auf dem Chefsessel nach?

21. Juli 2015: Rund 580.000 Firmenchefs planen bis 2017, ihre Nachfolge zu regeln, wie eine repräsentative Umfrage der KfW Research aus dem April ergab. Das ist fast jedes sechste Unternehmen in Deutschland. Jetzt steigt der Handlungsdruck, noch zu Lebzeiten für eine Regelung zu sorgen. Denn: Im Rahmen der Reform der Erbschaftsteuer plant der Fiskus, auf bis zu 50 Prozent des Privatvermögens der Erben zuzugreifen.

Herausforderung: Wer folgt auf dem Chefsessel nach?

Ausgelöst durch ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 17. Dezember 2014 arbeitet das Finanzministerium aktuell an der notwendigen Anpassung der Erbschaftsteuer. Ein Knackpunkt der Reformvorschläge ist, wann ein Unternehmen als „groß“ eingestuft wird. Denn die aktuellen steuerlichen Vergünstigungen sollen künftig nur noch kleineren und mittleren Firmen gewährt werden. Die geplante Grenze liegt bei einem Wert von 20 Mio. Euro. Ab dann soll künftig geprüft werden, ob die Zahlung der Erbschaftsteuer die Fortführung des Unternehmens und damit der Arbeitsplätze gefährdet.

Privatvermögen der Erben spielt jetzt eine Rolle

Im Rahmen dieser Bedürfnisprüfung müssen Erben künftig nachweisen, dass die Steuerlast nicht aus Ihrem Privatvermögen aufgebracht werden kann. Eine weitere wesentliche Änderung: Der Anteil des Verwaltungsvermögens, der mit dem unternehmerischen Vermögen verschont übertragen werden darf, soll abgesenkt werden.

Grenze für Lohnsummenprüfung in Diskussion

Ebenfalls überarbeitet wird die bisherige Lohnsummenregelung, deren Anwendung erst bei einer Unternehmensgröße von mehr als 20 Arbeitnehmern beginnt. Dies stufen die Karlsruher Richter als verfassungswidrig ein. Nach dem Entwurf aus Berlin soll bei kleinen Unternehmen die Erbschaftsteuer nur wegfallen, wenn sie fünf bzw. sieben Jahre lang die Arbeitsplätze erhalten.

Spätestens Mitte 2016 kommt das neue Gesetz

Festzuhalten bleibt: Die bisherigen gesetzlichen Vorschriften dürfen zunächst weiter angewendet werden, doch bis 30. Juni 2016 muss der Gesetzgeber eine Neuregelung schaffen. Wann der Finanzminister die Eckpunkte der Reform in ein Gesetz gegossen hat und dieses verabschiedet werden kann, ist derzeit offen. Denkbar wäre noch in diesem Sommer.

Der richtige Zeitpunkt für eine Nachfolgeberatung

Was ist vor diesem Hintergrund jetzt der richtige Schritt, um eine seriöse und tragfähige Entscheidung zu treffen? Grundsätzlich sollten Sie Ihre Nachfolge möglichst früh angehen und im Rahmen einer umfassenden Beratung ganzheitlich analysieren. „Nur ein stimmiges Gesamtkonzept führt zum gewünschten Erfolg für alle Beteiligten. Lebensplanung, Altersabsicherung, familiäre Aspekte, Unternehmenserfordernisse und rechtliche Gestaltungsmöglichkeiten spielen eine ebenso zentrale Rolle wie steuerliche Überlegungen“, erläutert Dr. Ralph Beckmann, Leiter Nachfolgeberatung der Commerzbank. Sein Fazit aus vielen erfolgreichen Beratungen: „Steuerliche Erwägungen allein sollten nie der Treiber beim Unternehmensübergang sein.“

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