Zahlungsdiensterichtlinie II und der fünf Minuten Logout

Die automatische Abmeldung nach fünf Minuten Inaktivität ist eine regulatorische Anforderung für Banken und Zahlungsdienstleister aus der PSD 2 Verordnung mit dem Ziel, die Sicherheit im Online Banking zu erhöhen. Vgl. Artikel 4 Abs. 3 (d) der DELEGIERTEN VERORDNUNG (EU) 2018/389 (RTS), https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/PDF/?uri=CELEX:32018R0389&from=EN („Die maximale Zeitspanne ohne Aktivität, nachdem der Zahler für den Online-Zugriff auf sein Zahlungskonto authentifiziert wurde, darf nicht mehr als fünf Minuten betragen.“).

Dieser automatische Logout betrifft ausnahmslos alle Teilnehmer des Firmenkundenportals, auch für die Anwendungen GPP und TMS, wenn Sie innerhalb von fünf Minuten keine Eingaben oder Aktionen durchgeführt haben.

Eine Anpassung beziehungsweise Verlängerung des Timeouts ist aus den hier genannten Gründen nicht möglich.