Ankündigung
Sehr geehrter Kunden,
Bitte beachten Sie, dass Abs. 2 Punkt 1.2. der Allgemeinen Bedingungen für Kreditvergabe ab dem 18. Februar 2020 ergänzt wird.
Die Modifikation ist zur Erfüllung der Berichtspflichten laut der am 1. Dezember 2019 in Kraft getretenen Nationalbankvorschrift Nr. 35/2018. (XI.13.) erforderlich. Die Modifikation ist laut Abs. (13) § 279. des Gesetzes Nr. CCXXXVII 2013 (Hpt.) und laut den Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Bank ermöglicht.
Die Allgemeinen Bedingungen für Kreditvergabe ist mit der ab dem 18. Februar 2020 kräftigen Version auf unserer Website unter dem Menüpunkt „Allgemeinen Geschäftsbedingungen“ zu finden.
Budapest, am 30. Januar 2020
Commerzbank Zrt.