Neue Moratoriumsregeln (Gesetz Nr. CVII. aus dem Jahr 2020)
Sehr geehrter Kunde,
das Gesetz Nr. CVII. aus dem Jahr 2020 führt neue Moratoriumsregeln mit Wirkung vom 1. Januar 2021 ein. Das – mit der RVO Nr. 637/2020 geänderte – Gesetz führt ein automatisches Zahlungsmoratorium bis zum 30. Juni 2021 für Kapital-, Zins- und Gebührenzahlungen ein, die aus bis zum 18.3.2020 getätigten Inanspruchnahmen oder erfolgten Haftungsübernahmen resultieren.
Sofern Sie das Moratorium nicht in Anspruch nehmen möchten, bitten wir Sie uns dies schriftlich mitzuteilen. Wir möchten Sie darauf aufmerksam machen, dass Kunden, die für Zahlungsverpflichtungen, die unter den neuen Moratoriumsregeln fallen würden, das frühere Moratorium im Dezember 2020 nicht in Anspruch genommen haben, das neue Moratorium nur nach einer vorherigen schriftlichen Anmeldung in Anspruch nehmen können. Die Anmeldung kann bis zum 28.06.2021 jederzeit eingereicht werden, aber sie gilt nur für Zahlungsverpflichtungen, welche frühestens 2 Tage nach dem Zeitpunkt der Anmeldung fällig werden. Die Anmeldungen können mit dem hier erreichbaren Formular getätigt werden.
Mit freundlichen Grüßen
Commerzbank Zrt.