Sehr geehrter Kunde,

das Gesetz Nr. CVII. aus dem Jahr 2020 führt neue Moratoriumsregeln mit Wirkung vom 1. Januar 2021 ein. Mit dem Gesetz wird ein Kündigungsverbot bis zum 30. Juni 2021 für Kunden mit verschlechterter Bonität bei Nichtzahlung eingeführt, bzw. ein schriftlich zu beantragendes Moratorium für Unternehmen in finanziellen Schwierigkeiten ebenfalls bis zum 30. Juni 2021.

Mit Hinblick darauf, dass der Kreis der Berechtigten zur Einreichung des Antrags erst durch eine später zu erlassene Verordnung festgelegt wird, können wir Ihnen weiterführende Informationen über den detaillierten Umgang mit dem Gesetz erst nach Erscheinen der erwähnten Verordnung zur Verfügung stellen.

Es ist wichtig zu erwähnen, dass auch die neuen Regeln nur für Darlehen gelten, die bis zum 18. März 2020 ausgezahlt worden sind.

Mit freundlichen Grüßen

Commerzbank Zrt.