Pensionszusagen in Gefahr?

01. August 2013: Erteilte Pensionszusagen werden angesichts niedriger Kapitalmarktrenditen für viele Unternehmen zu einer großen Herausforderung. Was tun?

Wegfall des Korridoransatzes hat Auswirkungen auf Bilanz

Gerade angesichts der demografischen Entwicklung ist die betriebliche Altersversorgung heute unverzichtbarer denn je. Doch unmittelbar von den Unternehmen erteilte Pensionszusagen werden bei anhaltend niedrigen Kapitalmarktrenditen für viele Unternehmen zu einer immer größeren Herausforderung. Hinzu kommen die am 1. Januar 2013 in Kraft getretenen neuen Regeln des internationalen Rechnungslegungsstandards IFRS zur Bilanzierung von Pensionsverpflichtungen.

Im Unterschied zu Bilanzen nach dem Handelsgesetzbuch (HGB), die bei der Bewertung von Pensionsverpflichtungen eine siebenjährige Durchschnittsbetrachtung für den Abzinsungssatz vorsehen, gehen die IFRS von einem Stichtagszins aus. Die daraus resultierende Volatilität des Verpflichtungsbarwertes wurde bisher u.a. dadurch aufgefangen, dass Bewertungsänderungen erst bei Überschreitung eines bestimmten Korridors und dann zeitlich gestreckt in der Bilanz auszuweisen waren. Nun gibt es diese Möglichkeit nicht mehr, Bewertungsänderungen müssen zwingend direkt in voller Höhe erfolgsneutral im Eigenkapital erfasst werden.

Handlungsbedarf auch bei HGB-Bilanzen

HGB-Bilanzen scheinen durch die Durchschnittsbetrachtung des Abzinsungssatzes nach HGB vom niedrigen Zinsniveau kurzfristig weniger betroffen zu sein als IFRS-Bilanzen. Aufgrund des anhaltenden Zinstrends ergibt sich ein ebenfalls das Eigenkapital belastender Effekt. Das Thema Bewertungsänderung betrifft also auch Unternehmen, die nach HGB bilanzieren.

Die Spezialisten der Commerzbank für das Pensionsmanagement empfehlen vor diesem Hintergrund, die individuellen Absicherungs- und Finanzierungsstrategien auf den Prüfstand zu stellen und noch stärker auf die Verpflichtungsseite abzustimmen. So sollten auch Zahlungs- bzw. Fälligkeitsprofile von vorhandenem Planvermögen und Pensionszahlungen, die aufgrund von zu geringer Anlagedauer oftmals eine Diskrepanz aufweisen, aufeinander abgestimmt werden. Sie stimmen dazu das Plan-/Deckungsvermögen auf die Passivseite ab, nutzen bilanzielle Saldierungsmöglichkeiten und liefern alles aus einer Hand – von der Analyse über die Entwicklung der Lösung und die Umsetzung bis zur laufenden Betreuung. Dafür stehen sämtliche Asset-Klassen im Rahmen einer produktneutralen Beratung ebenso zur Verfügung wie eine eigene Gruppentreuhand. Pensionslösungen werden damit gerade auch aus dem Blickwinkel des CFO in die gesamte Bilanzbetrachtung des Unternehmens einbezogen.